Jüngste Publikationen
Die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten, insbesondere für Forschungszwecke wird durch den EHDS der EU und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz erheblich erleichtert. Insbesondere auf nationaler Ebene besteht beim Datenschutz starker Nachbesserungsbedarf.
Eine Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Strafrechts kommt zu dem Ergebnis, dass Datenhändler i. d. R. für die Rechtmäßigkeit der vermittelten Daten datenschutzrechtlich und strafrechtlich verantwortlich sind.
Die Datenverarbeitung zu Ausländern ist oft undurchsichtig (so zur Sozialarbeit für Flüchtlinge) und oft aus verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht äußerst kritikwürdig (so zum Ausländerzentralregister).
Vielen Menschen ist es nicht möglich oder zumutbar, digitale Instrumente in bestimmten für sie wichtigen Situationen zu nutzen. Digitalzwang kann aus Gründen des Schutzes vor Diskriminierung oder zur Wahrung von Grundrechten unzulässig, analoge Alternativen können nötig sein.
Unterstützung gesucht!
Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hat eine europäische Organisation gegründet, die sich auf die Durchsetzung von Datenschutzrechten spezialisiert. Der Name ist Programm: noyb steht für none of your business, zu Deutsch: geht Dich nix an!
Die Organisation will die Regelungen der ab Mai 2018 gültigen Datenschutzgrundverordnung zu privaten Klagemöglichkeiten nutzen und öffentlichkeitswirksame Klagen führen. Die Arbeit von noyb soll durch ein Crowdfunding-Projekt ermöglicht werden.
Wir unterstützen dieses Vorhaben und werben dafür, bei noyb Fördermitglied zu werden: