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Bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen müssen hohe Vertraulichkeitsstandards gewahrt werden, was in der Praxis oft nicht gewährleistet ist.

Die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten, insbesondere für Forschungszwecke wird durch den EHDS der EU und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz erheblich erleichtert. Insbesondere auf nationaler Ebene besteht beim Datenschutz starker Nachbesserungsbedarf.

Eine Analyse der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sowie des Strafrechts kommt zu dem Ergebnis, dass Datenhändler i. d. R. für die Rechtmäßigkeit der vermittelten Daten datenschutzrechtlich und strafrechtlich verantwortlich sind.

Die Datenverarbeitung zu Ausländern ist oft undurchsichtig (so zur Sozialarbeit für Flüchtlinge) und oft aus verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Sicht äußerst kritikwürdig (so zum Ausländerzentralregister).

Unterstützung gesucht!

Der österreichische Daten­schutz­aktivist Max Schrems hat eine europäische Organisation gegründet, die sich auf die Durch­setzung von Daten­schutzrechten spezialisiert. Der Name ist Programm: noyb steht für none of your business, zu Deutsch: geht Dich nix an!

Die Organisation will die Regelungen der ab Mai 2018 gültigen Daten­schutz­grund­verordnung zu privaten Klage­möglich­keiten nutzen und öffentlich­keits­wirksame Klagen führen. Die Arbeit von noyb soll durch ein Crowdfunding-Projekt ermöglicht werden.

Wir unterstützen dieses Vor­haben und werben dafür, bei noyb Fördermitglied zu werden:

https://noyb.eu