Digitalisierung ist nützlich zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit und Bürgerservice. „Digital only“, also das Fehlen einer analogen Alternative, kann aber zu Diskriminierungseffekten und Grundrechtsbeeinträchtigungen führen, wenn Menschen ausgeschlossen werden, weil ihnen die Nutzung praktisch nicht möglich oder zumutbar ist, etwa wegen der Kosten, des Alters, einer Behinderung oder wegen der begründeten Furcht eines Datenmissbrauchs.