Bürokommunikationswerkzeuge wie z. B. Microsoft 365 bieten Nutzenden ein umfassendes Sorglospaket bei Installation und Betrieb. Werden diese Tools durch Berufsgruppen verwendet, bei denen Vertrauensschutz wichtig ist, wie z.B. bei Journalisten, dann verstößt dies gegen Datenschutz- und gegen Berufsrecht, wenn der Software-Anbieter, wie z. B. Microsoft, für sich in Anspruch nimmt, die in seiner Cloud verarbeiteten Daten auch für eigene Geschäftszwecke zu nutzen. Hat der Anbieter seinen Sitz in einem Staat, der sich aus Sicherheitsheitsgründen den heimlichen Zugriff auf verarbeitete Daten vorbehält, wie dies z.B. bei den USA der Fall ist, so drohen die Daten journalistischer Kommunikation und Recherchen direkt bei dortigen Behörden und Geheimdiensten zu landen. Dies kann nicht nur einen massiven Vertrauensbruch, sondern eine direkte Gefährdung der Journalisten zur Folge haben. Um dies zu vermeiden, haben Journalisten gegenüber ihren Arbeitgebern in Deutschland einen Anspruch auf die Bereitstellung vertrauenswürdiger IT.