Entwicklung und Betrieb einer bundesweiten Corona-App stellen sowohl in Hinblick auf individuelle Grundrechte als auch unter gesellschaftlichem Blickwinkel eine außergewöhnliche Herausforderung und potenzielle Gefährdung dar. Auch ist die technische Realisierung mit dem Versuch einer datenschutzfreundlichen Gestaltung keine triviale Aufgabe.
Ob sie überhaupt grundrechtskonform gelingen kann, ist eine offene Frage.
Das Netzwerk Datenschutzexpertise fordert daher, bei der Argumentation präzise zu formulieren und keine halbgaren Lösungen zu präsentieren.
Zu einzelnen Aspekten veröffentlichen wir in loser Abfolge Diskussionsbeiträge zu Fragestellungen, die uns aufgrund der öffentlichen Diskussion nicht ausreichend verstanden erscheinen. Das Format folgt der Frage "Was heißt hier...?" und beschränkt sich jeweils auf einen einzelnen datenschutzrechtlichen Aspekt.
* Erstveröffentlicht unter Beueler Extradienst