Bereits 2016 veröffentlichte das Netzwerk Datenschutzexpertise ein Gutachten zu Anforderungen an ein Beschäftigtendatenschutzgesetz, das die europarechtlichen Vorgaben aufnimmt.
In dem vorliegenden, neueren Gutachten vom Dezember 2020 werden besonders drängende Probleme der Beschäftigtendatenverarbeitung und der Überwachung von Beschäftigten erörtert. Es werden Empfehlungen ausgesprochen, wie die Vorgaben im Europarecht genutzt werden können, um in einem nationalen Beschäftigtendatenschutzgesetz wirksame Schutzvorschriften zugunsten Beschäftigter zu implementieren.