Am 15.12.2015 einigten sich der Rat, das Parlament und die Kommission der Europäischen Union (EU) im sog. Trilog nicht nur auf eine allgemeine Datenschutzregelung, die EU-Datenschutz-Grundverordnung, sondern auch auf eine Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz.
Während die Grundverordnung aus Datenschutzsicht sehr positiv zu bewerten ist, gibt es bei der Richtlinie für Polizei und Justiz, deren Inhalte nicht so im Fokus der öffentlichen Diskussion gestanden hat, Anlass für Kritik, die weitgehend noch bei der Umsetzung durch die nationalen Gesetzgeber berücksichtigt werden kann.
Das Netzwerk Datenschutzexpertise stellt die Richtlinie vor und bennennt einige kritische Aspekte.