Seit Anfang 2016 ist im Verbraucherschutzrecht ausdrücklich vorgesehen, dass Verbraucherschutzorganisationen mit Verbandsklagen gegen Datenschutzverstöße von privaten Firmen vorgehen können.
Das Gutachtendes Netzwerks Datenschutzexpertise stellt die Regelungen des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) und deren Auslegung im Detail vor.