In einem Entwurf eines bayerischen Polizeiaufgabengesetzes sind weitgehende Befugnisnormen vorgesehen, u. a. die Möglichkeit der Identifizierung mit Hilfe von Gendaten (DNA) sowie die Ableitung von Augen-, Haupt-, Haarfarbe, des biologischen Alters und der sog. biogeografischen Herkunft aus der DNA von Spurenproben.
Die Stellungnahme des Netzwerks Datenschutzexpertise legt dar, aus welchen Gründen diese Regelungen, die wohl auch als Vorbild für bundesgesetzlichen Regelungen gedacht sind, gegen europäisches und nationales Verfassungsrecht verstoßen.