Der Entwurf eines Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes sieht neue Befugnisse vor, u. a. die einmonatige Freiheitsentziehung von Gefährdern. Schwerpunkt der Novelle sind neue informationelle Befugnisse, u. a. zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung, zur Online-Durchsuchung und zu Jedermannsüberwachungen. Die Stellungnahme des Netzwerks Datenschutzexpertise misst den Entwurf am Verfassungsrecht und macht Verbesserungsvorschläge.