Das EuGH-Verfahren „Breyer vs. Deutschland“ macht deutlich, dass zur Gewährleistung der IT-Sicherheit in Deutschland rechtliche Nachbesserungen dringend erforderlich sind.
Bei der IT-Sicherheit ist das deutsche Telemedien-Recht mit EU-Recht nicht vereinbar. Die Untersuchung relevanter Regelungen zur IT-Sicherheit im deutschen Telekommunikations- und Telemedienrecht zeigt, dass Grundrechte missachtet, die Praxis von IT-Sicherheitsprofis und der Schutz der Daten erschwert und Konflikte mit dem Strafrecht heraufbeschworen werden. Ihrer Praxisferne wegen werden die Vorschriften von weiten Teilen der Anwender im Alltag ignoriert.
Update:
In den wenigen Monaten seit Inkrafttreten des Gesetzes sind weitere Gesetzesänderungen beschlossen worden, die einige unserer Kritikpunkte aufgreifen. Das Netzwerk Datenschutzexpertise aktualisiert daher seine Bewertung der Gesetzeslage zur IT-Sicherheit und deren datenschutzkonformer Umsetzbarkeit in einem aktualisierten Gutachten.