Im April 2016 haben der Rat und das Parlament der Europäischen Union der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zugestimmt, die ab 2018 in den Mitgliedstaaten direkt anwendbar werden wird. Die EU-DSGVO macht rechtliche Anpassungen sowie weitere organisatorische und rechtliche Maßnahmen in den Mitgliedstaaten nötig.
Das Netzwerk empfiehlt zudem, welche nationalen Regelungen zügig entwickelt oder aktualisiert werden sollten.