Über die Databroker-Files von netzpolitik.org wurde bekannt, welch wichtige Rolle Datenhändler beim Missbrauch und Verbreiten großer, illegaler, personenbeziehbarer Datenbestände spielen. Datenschutzaufsichtsbehörden vertreten teilweise die Ansicht, sie könnten diese Händler nicht zur Rechenschaft ziehen. Das Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise begründet unter Rückgriff auf die Rechtsprechung des EuGH und auf das Strafrecht, dass Datenhändler sowohl datenschutz- als auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können und sollten.