Gesichtsbilder und Fingerabdrücke spielen als biometrische Merkmale seit langem eine zentrale Rolle bei der Identifikation von Menschen in hoheitlichen Verfahren. Die Erkennung und der Abgleich dieser Merkmale erfolgt in immer mehr Verfahren digital – mit Hilfe automatisierter Musterkennung. Dadurch eignen sich diese Merkmale zum Menschenkontrolle. Die bestehenden Vorkehrungen gegen den Missbrauch dieser Merkmale insbesondere Im Ausländer- und im Sicherheitsrecht sind unzureichend. In einem Gutachten werden die Regelungen dargestellt und aus Datenschutzsicht analysiert.