Internationale Konzernverbindungen und Dienstleistungen verursachen immer mehr Transfers von Beschäftigtendaten aus Europa in die USA.
Deutsche Töchter amerikanischer Konzerne haben dabei häufig nicht viel mitzureden, wenn die Mutter beschließt, dass sie Beschäftigtendaten zentral speichern möchte.
Nachdem das Privacy Shield anstelle des gerichtlich aufgehobenen Safe-Harbor-Rechtsrahmens etabliert wurde, muss man fragen, ob Beschäftigtendatentransfers mit seiner Hilfe rechtskonform gestaltet werden können.
Das vorliegende Gutachten begründet, warum auch dieses Abkommen gegen europäische Grundrechte verstößt und gibt Hinweise für Betriebsräte und Beschäftigte.