In kurzfristig eingebrachten Änderungen zum niedersächsischen Datenschutzrecht paukte die dortige Landesregierung, die für die Umsetzung der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nötigen Regelungen auf Landesebene ohne ernsthafte parlamentarische Diskussion durch. Verabschiedet wurden nicht nur gesetzestechnische Fehler, sondern teilweise eklatante Verstöße gegen deutsches Verfassungsrecht und gegen europarechtliche Vorgaben. So werden z. B. die ermittelnde Staatsanwaltschaft und auch die polizeiliche Datenverarbeitung bei strafrechtlichen Ermittlungen vollständig aus der unabhängigen Datenschutzkontrolle ausgenommen werden.
Auch bei der Umsetzung der DSGVO in Baden-Württemberg zeigen sich Defizite. So wird die Datenschutzkontrolle nicht nur von Rechtsanwälten, sondern auch von Notaren unter dem Vorwand des Schutzes von Berufsgeheimnissen behindert und zugleich dieser Schutz abgebaut. Verantwortlichkeiten sind unklar geregelt. Die Verständlichkeit des Gesetzestextes ist schlecht.
Wünschenswerte innovative Elemente fehlen bei den Neuregelungen.